Diese Versicherung bestimmt die Beziehungen, die zwischen dem Versicherer und dem Versicherten anlässlich der Insassen-Versicherung bei den Unfällen entstehen. Folgende Arten der Passagiere können sich versichern:
die Passagiere des Eisenbahn-, Luft-, Meer-, Wasser- und Kraftverkehrs des Vorortverkehrs;
die Passagiere des Meer- und unter Wassertransportes auf den Promenaden- und Exkursionslinien.
Zum Versicherungsangebot(form-Unfallversicherung).
Banner – Unfallversicherung.
Unsere Firma arbeitet mit vielen berühmten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und Europas zusammen, und nur bei uns können Sie die Informationen über jede Art der Versicherung finden.
Der Versicherungsvertrag gilt für die Periode von einem Flug oder einer Fahrt. Das Objekt der Versicherung sind die Vermögensinteressen des Versicherten, die mit seinem Leben(2-Lebensversicherung), der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit(1-Berufsunfähigkeitversicherung) verbunden sind.
Zu den Versicherungsfällen gehören folgende Ereignisse:
vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten infolge des Unfalls(3-Grundunfähigkeitsversicherung);
Zufügen des Schadens der Gesundheit des Versicherten infolge des Unfalls (der vorübergehenden Verwirrung der Gesundheit);
Invalidität des Versicherten infolge des Unfalls;
Tod des Versicherten (des versicherten Kindes), einschließlich der Untersuchung des Unfalls, wenn sie im Laufe von einem Jahr ab dem Tag des Eintritts des Versicherungsfalls auftritt.
Die Versicherungsgesellschaft trägt nicht die Verantwortung für alle Risiken(2-Risikolebensversicherung), wenn die Versicherungsfälle daraufhin geschehen sind:
absichtlichen Handlungen, die vom Versicherten unternommen und auf den Eintritt des Versicherungsereignisses gerichtet wurden;
Ausbeutung des technisch-fehlerhaften Fahrzeuges.
Im Falle des Todes infolge eines Unfalls wird dem Versicherten 100 % der Versicherungssumme ausgezahlt. Bei Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit mit der Bestimmung der Invalidität, wird:
80 % von der Versicherungssumme (Limit der Verantwortung) beim Erhalten der 1en Gruppe der Invalidität;
65 % von der Versicherungssumme (Limit der Verantwortung) beim Erhalten der 2en Gruppe der Invalidität;
50 % von der Versicherungssumme (Limit der Verantwortung) beim Erhalten der 3en Gruppe der Invalidität ausgezahlt.
Beim vorübergehenden Verlust der Arbeitsfähigkeit des Passagiers, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme in Höhe von 0,25 % von der entsprechenden Versicherungssumme für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, seit dem zehnten Tag, aber summarisch nicht mehr als 10 %.
Wenn Sie eine ungewöhnliche Situation haben und Sie nicht wissen, wie Sie diese Situation lösen sollen, wenden Sie sich an unsere Firma. Nur bei uns bekommen Sie den Tiefpreis für alle Dienstleistungen und können sich mit den besten Versicherungsangestellten(form-Versicherungsmakler) konsultieren.

