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Gestaltung der privaten Unfallversicherung auf unserer Web-Site

Die Kontraktinhaftierung der Unfallversicherung(1-Unfallversicherung) ist eine gute Weise, um das materielle Wohlergehen und den Wohlstand von Ihnen, Ihren Verwandten und den Mitarbeitern zu sorgen. Leider können ungeahnte Umstände ein Grund der Arbeitsunfähigkeit(1-Berufsunfähigkeitsversicherung) oder des Letalausgangs werden; den Verlust der Einnahmequelle herbeizurufen oder für zusätzlichen Kosten auf die Behandlung und die Rehabilitierung zu veranlassen.
Zum Versicherungsangebot(form-Unfallversicherung).

Banner – Unfallversicherung.

Unsere Firma arbeitet mit vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammen und wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an, um viele Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Die Unfälle (entsprechend dem Versicherungsvertrag) sind die plötzlichen unvorsätzlichen Ereignisse, einschließlich der illegalen Handlungen der dritten Personen:

die Beschädigung der Stoffe des Organismus mit dem Verstoß ihrer Ganzheit und der Funktionen, der Deformation und dem Verstoß des stütz-motorischen Apparats,
der Tod des Versicherten(3-Beerdigung).
das zufällige Eintreffen der nebensächlichen Körper in die Atmungswege,
der thermische Schlag, die Brandwunden,
die Bisse der Tiere, der Insekten, der Schlangen,
der Tod durch Strom und Blitz,
die zufällige Vergiftung durch giftige Stoffe, Gase, Medikamente,
Die Erkrankung (plötzliche, chronische, der Verschärfung der chronischen Erkrankungen), und ihre Folgen sind nach den Vertragsbedingungen der Versicherung keine Unfälle, deshalb sind im Falle des Todes oder der Invalidität durch eine Erkrankung(2-Krankenversicherung), die Versicherungssummen von den Bedingungen dieses Vertrags nicht vorgesehen.
Der Vertrag der privaten Unfallversicherung (der Versicherungsvertrag) ist ein schriftliches Abkommen zwischen dem Versicherten und dem Versicherer, laut dem der Versicherer im Falle des Eintritts des Versicherungsfalles die Verpflichtung hat, die Versicherungssumme aus den Bedingungen, die im Vertrag bestimmt sind, zu bezahlen.
Beim Eintritt infolge des Unfalls der Invalidität, wird dem Versicherten die Versicherungsversorgung im Umfang ausgezahlt:

1 Gruppe – 90 % von der Versicherungssumme;
2 Gruppe – 70 % von der Versicherungssumme;
3 Gruppe – 50 % von der Versicherungssumme.
Im Falle des Todes des Versicherten infolge des Unfalls wird seinen Erben(3-Sterbegeld) die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Firma, telefonisch oder per Internet, und unsere Versicherungsagenten(form-Versicherungsmakler) werden auf alle Ihre Fragen antworten. Vergessen Sie nicht, dass nur bei uns Sie den Tiefpreis bekommen.