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Ausstellungsstücke in 60 Versicherungsgesellschaften versichern

Darüber, dass das Interesse für die Kunst nicht erlischt, sondern immer mehr wächst, zeugt auch die mehrmetrische Reihe der Besucher verschiedener Ausstellungen und Museen. Viele Leute stellen die Frage darüber, ob es möglich ist, die Ausstellungsstücke gegen verschiedene Unannehmlichkeiten zu versichern. Wir werden auf Ihre Frage mit Freude antworten.
Zum Versicherungsangebot(form-Bau- und Sachversicherung).

Banner – Bau- und Sachversicherung.

Unsere Firma arbeitet mit vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften Europas zusammen und wir bieten eine Versicherung der Exponate der ständigen und vorübergehenden Ausstellungen, einschließlich der Ausstellungssalons, der Ausstellungsmessen usw. an.
Versichert werden:

  • Ausstellungsstücke
  • Bilder(3-Kunstausstellungsversicherung), Reproduktionen, Gravüren, Zeichnungen, Skizzen, Fotografie, Plakate usw.
  • Skulpturen, Statuetten, Figuren, dekorativen Vasen, Wandbilder, Prägungen, Schatullen, Leuchter, Modelle
  • antiquarischen Gegenstände, welche Exponate der Ausstellungen sind.

Wenn das versicherte Vermögen das Territorium der Versicherung in Zusammenhang mit der Veränderung der Lage der ständigen Ausstellung verlässt, so wird die Versicherung bis zum Ende der Versicherungsdauer angenommen.
Die Versicherungsfälle:

  1. Beschädigung,
  2. Niedergang,
  3. Verlust der Ausstellungsstücke und der spezialisierten Ausrüstung infolge der Ereignisse:
    • Brand (Feuer) – Schaden, der vom Feuer infolge der Brände herbeigerufen ist.
    • “Unfall”(1-Unfallversicherung) – Schaden, der mit der plötzlichen und ungeahnten Einwirkung des Wassers oder anderer Flüssigkeiten infolge der Panne der Wasserleitungs-, Heiz-, Kanalisations- und Brandschutzsysteme verbunden ist, wird erstattet.
    • “Naturkatastrophen” – Schaden, der durch plötzliches Einwirken der natürlichen Erscheinungen verursacht wurde, wird erstattet.
    • “illegalen Handlungen der dritten Personen” – Schaden infolge des Rowdytums, des Diebstahles, des Raubes, der Räuberei, des Vandalismus, der absichtlichen Beschädigung oder der Vernichtung des Vermögens(3-Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung) wird erstattet.

Der Versicherungsvertrag kann den Ersatz:

  • die zusätzlichen Kosten des Versichertes für die Klärung der Umstände, die mit dem Ereignis, verbunden sind und
  • die gerichtlichen Kosten vorsehen.

Die Versicherungssumme wird laut Abkommen zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherten festgestellt, darf aber den Wert des Vermögens nicht überschreiten. Die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag kann:

  1. abgesondert nach jedem Ausstellungsstück und der spezialisierten Ausrüstung oder
  2. nach den Gruppen der Ausstellungsstücke und der spezialisierten Ausrüstung bestimmt sein.

Wenn Sie die Fragen über diese Versicherung haben, wenden Sie sich sofort an unsere Firma. Erinnern Sie sich daran, dass nur bei uns Sie der beste Versicherungsagent(form-Versicherungsmakler) konsultieren wird und nur wir Ihnen den Tiefpreis gewähren werden.